Matriculaciones de vehículos
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Die Fahrzeugzulassung ist Voraussetzung für das Fahren auf öffentlichen Straßen. Sie müssen Ihr Fahrzeug zulassen und Kennzeichen anbringen, bevor Sie ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm fahren dürfen.
Sobald die Registrierung abgeschlossen ist , erhalten Sie von uns Ihr Fahrzeugkennzeichen und die Zulassungsbescheinigung. Mit diesen Dokumenten können Sie dann Ihre Kennzeichen erwerben.
Je nach Fahrzeugtyp und dessen Verwendungszweck lässt sich der Zulassungsprozess in folgende Schritte unterteilen:
- Normale Zulassung für Neufahrzeuge und Fahrzeuge aus dem Ausland.
- Zulassung eines persönlichen Mobilitätsfahrzeugs (PMV) für PMVs, die über eine von einem von der DGT autorisierten Labor ausgestellte Verkehrsbescheinigung verfügen, sowie andere Ausnahmen .
- Historische Zulassung oder Umstellung des Betriebs auf historisch , für Fahrzeuge, die die Voraussetzungen erfüllen.
- Vorläufige Zulassung , auch bekannt als grüne Kennzeichen, die es Ihnen ermöglichen, Ihr Fahrzeug vorübergehend zu fahren, während die endgültige Zulassung des Fahrzeugs noch nicht formalisiert ist oder für den Export bestimmt ist.
- Antrag auf Registrierung oder erneute Registrierung im neuen Format .Hilfefür Fahrzeuge mit alten Kennzeichen Hilfe, wobei die Provinzabkürzung von der Provinz abweicht, in der er/sie gemeldet ist.
- Sonderregistrierung von Fahrzeugen des diplomatischen Korps.
Um Ihnen diese Abläufe zu erleichtern, steht Ihnen außerdem unser Online-Assistent zur Verfügung , der Sie je nach Art des durchzuführenden Vorgangs durch die verschiedenen Szenarien führt.
Die Zulassung eines neuen oder aus dem Ausland importierten Fahrzeugs ist Voraussetzung für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Sie müssen Ihr Fahrzeug zulassen und Kennzeichen anbringen, bevor Sie ein Kraftfahrzeug, einschließlich Anhänger und Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm, führen dürfen.
Bevor Sie ein persönliches Mobilitätsfahrzeug (PMV) auf Ihren Namen zulassen können, muss dieses über eine von einer von der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) autorisierten Prüfstelle ausgestellte Verkehrsgenehmigung verfügen. Ausnahmsweise ist es jedoch möglich, ein nicht zertifiziertes PMV vorläufig zuzulassen. In diesem Fall ist die Genehmigung nur bis zum 22. Januar 2027 gültig .
Sie können den Vorgang zur Generierung eines Kfz-Kennzeichens für Ihr Fahrzeug abschließen. Wir stellen Ihnen anschließend eine Zulassungsbescheinigung aus, die als Eigentumsnachweis gegenüber allen Behörden dient. Alternativ können Sie auch einen Zulassungsaufkleber mit dem gewünschten Kennzeichen erwerben, um ihn an Ihrem Fahrzeug anzubringen.
Ein historisches Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das aufgrund seines Alters von mindestens 30 Jahren, seines Interesses oder seiner Einzigartigkeit besondere Berücksichtigung verdient, die seinen repräsentativen und symbolischen Charakter schützt und somit das kulturelle Erbe unserer Zeit bewahrt und seine Nutzung unter Einhaltung der entsprechenden technischen und mechanischen Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.
Ab dem 1. Oktober 2024 werden in den neuen Vorschriften für historische Fahrzeuge zwei Klassifizierungsverfahren für historische Fahrzeuge festgelegt: ein vereinfachtes Verfahren, das für in Spanien zugelassene Fahrzeuge gilt, die mindestens 30 Jahre alt sind, im Verkehr sind und über eine gültige ITV verfügen (Gruppe A) , und ein weiteres, etwas komplexeres Verfahren, dem Fahrzeuge unterzogen werden müssen, die diese Anforderungen nicht erfüllen (Gruppe B) .
Ein Fahrzeug kann als historisches Fahrzeug eingestuft werden, sofern es die erforderlichen Kriterien erfüllt. Umgekehrt kann ein als historisches Fahrzeug eingestuftes Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Status als normales Fahrzeug zurückversetzt werden .
Wenn Ihr Fahrzeug ein altes Kennzeichen hat HilfeFalls Ihre Provinzabkürzung von der Provinz abweicht, in der Sie registriert sind, können Sie eine Registrierung im neuen Format beantragen .
Sie können temporäre Kennzeichen beantragen, um Ihr Fahrzeug während der Bearbeitung der endgültigen Zulassung fahren zu dürfen . Diese Kennzeichen, grün für Privatfahrzeuge, sind mit befristeten Fahrerlaubnissen verbunden, die Ihnen beispielsweise das Fahren von importierten ausländischen Fahrzeugen oder von Fahrzeugen, die für den Export in Drittländer abgemeldet wurden, gestatten .
Für spezielle Anmeldungen des diplomatischen Korps wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit. Ihre Anfrage zur Anmeldung senden Sie bitte an cancilleria@maec.es .



